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Urlaub mit dem Hund

Für eine private Reise mit Hund nach Malta gelten die EU-Heimtierregeln. Bei einer Einreise aus einem Drittstaat nach Malta richten sich Dokumente und Gesundheitsnachweise nach Herkunftsland und Reiseart. Ein europäischer Heimtierpass kann für Reisen aus der Schweiz verwendet werden, wenn er dort ausgestellt wurde; dies gilt ebenso für Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt.

Urlaub mit Hund Für Malta gilt anders als in vielen anderen Staaten der EU das Pet Travel Scheme (PETS). Foto: Christian Lahme

Einreise aus einem anderen EU-Land

Der Hund benötigt einen lesbaren Mikrochip, der vor der Tollwutimpfung eingesetzt wurde, eine gültige Tollwutimpfung und einen gültigen EU-Heimtierausweis. Nach der ersten Tollwutimpfung muss eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Eine rechtzeitig aufgefrischte, lückenlos gültige Impfung vermeidet den Neustart dieser Frist; ist die Impfung zwischenzeitlich abgelaufen, wird die nächste als Erstimpfung behandelt und die Wartezeit beginnt erneut. Der EU-Heimtierausweis dokumentiert Identität, Impfungen und die Behandlung durch den Tierarzt.

Für Hunde mit dem Reiseziel Malta kommt eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis hinzu. Sie muss zwischen 24 und 120 Stunden vor der Einreise verabreicht und im Heimtierausweis eingetragen werden. Bei direkten Reisen aus Finnland, Irland, Norwegen oder Nordirland ist diese Behandlung nicht vorgeschrieben. Die Frist wird rückwärts ab der Ankunft berechnet. Die Voranmeldung erfolgt online beim Animal Health and Welfare Department; dessen Anleitung führt die Meldung als Voraussetzung für EU-Einreisen mit Hunden auf.

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Reisen aus Drittstaaten

Für Einreisen aus Drittstaaten außerhalb der genannten Heimtierpass-Ausnahmen stellt ein amtlicher Tierarzt im Abreiseland das EU-Tiergesundheitszeugnis aus; bei der Ankunft darf es höchstens zehn Tage alt sein. Eine schriftliche Erklärung bestätigt den nichtkommerziellen Charakter der Reise. Das Zeugnis enthält Angaben zu Identität und Gesundheit des Hundes einschließlich der Tollwutimpfung. Für Weiterreisen innerhalb der EU gilt es sechs Monate ab Ausstellung oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung, je nachdem, was früher eintritt. Für viele Herkunftsländer ist zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.

Bei der Anreise nach Malta müssen Transportbedingungen und Einreiseunterlagen zusammenpassen. Eine Unterkunft muss Hunde ausdrücklich zulassen; ihre Hausregeln können Größe, Anzahl und weitere Bedingungen festlegen.